Jugendschutz ... geht uns alle an!
FEIERN? Klar - aber richtig!

Minderjährige sind in drei Gruppen unterteilt:
  • Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre
  • Jugendliche mit 16 oder 17 Jahren
  • Minderjährige in Begleitung Erziehungsberechtigter
    oder mit Erziehungsuaftrag
Es werden für die Jugendschutzgesetzvorgaben unterschiedliche Einlassbänder ausgegeben. Das Alter muss am Eingang mit einem amtlichen Ausweisdokument nachgewiesen werden. Die gesetzlichen Altersgrenzen können Eltern oder ein Vormund aufheben, indem sie den Jugendlichen begleiten bzw. eine erziehungsbeauftragte Person benennen.
Einen Erziehungsauftrag (Download siehe unten!) kann eine volljährige Person, die verantwortungsvoll und reif genug ist, übernehmen. Dieser Erziehungsauftrag und ein Ausweisdokument sind vom Jugendlichen zu Prüfungszwecken auf der Veranstaltung mitzuführen.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den
Internetseiten zum Thema Jugendschutz des Landkreises Oldenburg.


Wichtige Dokumente:


www.oldenburg-kreis.de/pdf/51_Erziehungsauftrag.pdf
www.oldenburg-kreis.de/pdf/51_Jugendsschutz_Elternbroschuere.pdf
www.oldenburg-kreis.de/pdf/51_Jugendschutz_Postkarte.pdf

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!