| Jugendschutz ... geht uns alle an! |
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FEIERN? Klar - aber richtig! Minderjährige sind in drei Gruppen unterteilt:
Einen Erziehungsauftrag (Download siehe unten!) kann eine volljährige Person, die verantwortungsvoll und reif genug ist, übernehmen. Dieser Erziehungsauftrag und ein Ausweisdokument sind vom Jugendlichen zu Prüfungszwecken auf der Veranstaltung mitzuführen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Internetseiten zum Thema Jugendschutz des Landkreises Oldenburg. Wichtige Dokumente: www.oldenburg-kreis.de/pdf/51_Erziehungsauftrag.pdf www.oldenburg-kreis.de/pdf/51_Jugendsschutz_Elternbroschuere.pdf www.oldenburg-kreis.de/pdf/51_Jugendschutz_Postkarte.pdf Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung! |